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SWK 31, 1. November 2003, Seite 198

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2003

Finanzlandesdirektionen werden abgeschafft

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2003 beschlossen. Die Änderungen im EStG betreffen die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung sowie diverse Klarstellungen und Zitierungsanpassungen. Weiters wird die EU-Richtlinie vom über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Änderungen im UStG betreffen im Wesentlichen die Eigenverbrauchsbesteuerung, die Rechnungslegung, den Übergang der Steuerschuld und die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer „neu". In der Regierungsvorlage ist die Verlängerung der Frist gem. § 12 Abs. 10 UStG auf 20 Jahre (abweichend vom Begutachtungsentwurf) nicht mehr enthalten, es bleibt also bei 10 Jahren. Die Änderungen in der BAO sind Anpassungen im Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung. Im AVOG werden Voraussetzungen für eine Umstrukturierung der Finanzverwaltung geschaffen. Die Änderung im UFSG betrifft das Ruhen der Mitgliedschaft bei Dienstzuteilungen.

Die Behandlung im Finanzausschuss soll am am 6. oder 7. November, die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates am...

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