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Gemischte Schenkung
• Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Feststellung des Wertverhältnisses (bei Beurteilung der Frage des Vorliegens einer gemischten Schenkung)
nicht unter Heranziehung des Einheitswertes, sondern des Verkehrswertes zu treffen. - (§ 3 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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