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Zum Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts in Emissionsbedingungen für Ergänzungskapital
Im Anwendungsbereich des BWG ist der Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts in Emissionsbedingungen für Ergänzungskapital wirksam.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Beklagte, deren Firma damals C AG lautete, emittierte die Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen 2006 bis 2016 deren Emissionsbedingungen auszugsweise wie folgt lauteten:
„§ 6 Kündigung – Die Inhaber der Bankschuldverschreibungen sind nicht berechtigt, die Bankschuldverschreibungen zu kündigen. “
Die Klägerin zeichnete zum diese Ergänzungskapital-Bankschuldverschreibungen der Beklagten um € 5 Mio. Sie hält diese Wertpapiere noch immer.
Mit Bescheid vom stellte die FMA das vollumfängliche Erlöschen der Bankkonzession der Beklagten fest; dies wurde am im Firmenbuch eingetragen.
Im Zuge des Verfahrens erklärte die Klägerin im Schriftsatz vom sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung der Bankschuldverschreibung.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von € 50.000 sA als Teilbetrag, in eventu die Feststellung der Haftung für alle Schäden aus dem Ankauf sowie Rechnungslegung und Leistung (Stufenklage). Die Eigenkapital-Bankschuldversch...