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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite 120

Grundtypen von Gesellschaftsverträgen einer GmbH

Ein Aufruf zur individuellen Vertragsgestaltung

Christian Fritz

Bei keiner anderen Rechtsform sind so viele Vertrags-„Schimmel" im Umlauf wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das ist zunächst nichts Verwerfliches, da es - auch i. A. der Beratungs- und Kostenökonomie - nicht erforderlich ist, Bewährtes nochmals zu erfinden. Dies gilt insb. für Mediations- und Schiedsgerichts- sowie Gerichtsstandsklauseln, Vereinbarungen über die allfällige Unwirksamkeit von Vertragsteilen, Kostenregelungen, Mitteilungen zwischen den Gesellschaftern, gesetzliche Minderheitenrechte. Problematisch wird die Verwendung von Vertrags- und Textmustern allerdings in jenen Fällen, in denen die strategische Ausgangssituation der Gesellschaft nicht ausreichend analysiert wird.

Im Hinblick auf die strategische Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit sind bei einer GmbH grundsätzlich folgende Grundtypen möglich:

Gesellschaft mit kapitalistischen Strukturen

Im Vordergrund steht die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter, welche physische oder juristische Personen sowie Personengemeinschaften sein können. Dieser Gesellschaftstyp zeichnet sich durch die Bestellung von Fremdgeschäftsführern aus (Drittorganschaft). Üblicherweise besteht eine klare Trennung zwischen...

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