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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite 119

Entwurf eines neuen Gleichbehandlungsgesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat den Entwurf eines neuen Gleichbehandlungsgesetzes verschickt, mit dem die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt der neuen Regelung ist das Verbot von Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts oder der Rasse oder ethnischen Herkunft oder der Religion oder Weltanschauung oder des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Weitere Schwerpunkte sind das Verbot der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung und die Klarstellung, dass auch Belästigungen („Mobbing") verbotene Diskriminierungen sind. Das Begutachtungsverfahren zu diesem Entwurf läuft bis . Entwurf des neuen Gleichbehandlungsgesetzes auf der Homepage des BMWA unter http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Rechtsvorschriften/Entwuerfe/ default.htm. Ausführliche Darstellung der geplanten neuen Regelungen, die mit in Kraft treten sollen, in der Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung" von Mag. Harald Kiszanits in der August-Ausgabe der ASoK.

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