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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite 553

Vorsteuerabzug für "Mini-MiniVans"

Einschränkungen des Vorsteuerabzugs für bestimmte MiniVans

Christian Prodinger

Nach der EuGH-Judikatur ist der Vorsteuerabzug für MiniVans im Sinne der Rechtslage vor 1996 wieder herzustellen gewesen. Fraglich ist jedoch, ob auch für kleinere siebensitzige Modelle, die neu entwickelt wurden (z. B. Opel Zafira), der Vorsteuerabzug zusteht.

1. EinleitungWie bekannt hat der EuGH entschieden, dass die Einschränkungen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 hinsichtlich des Vorsteuerabzuges für Kleinbusse EU-widrig seien.

Vor dem Strukturanpassungsgesetz bestand Vorsteuerabzug für Fahrzeuge (unter anderem) dann, wenn sie ein kastenwagenförmiges Aussehen haben und für mindestens sieben Personen kraftfahrrechtlich zugelassen sind. Die tatsächliche Sitzanzahl war nicht entscheidend.

Nachdem sich die Einschränkungen durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 als EU-widrig erwiesen haben, hat das BMF den Vorsteuerabzug für jene Kleinbusse, die vor EU-Beitritt bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren, per VO wieder zugelassen.

Begrüßenswerterweise wurde diese Verordnung auch auf das EStG erstreckt, sodass hinsichtlich der AfA und der Bildung von Aktivposten nunmehr ein Gleichklang mit der Umsatzsteuer erzielt wird.

2. Problemstellung

Für jene Modelle, die nach der alten Rechtslage vorste...

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