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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite 11

Grundstückshandel und Aufgabe

Grundstückshandel und Aufgabe (§ 23 EStG)

Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht ungeachtet eines zeitlichen Zusammenhanges nicht in dem erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe, wenn sie sich als Fortsetzung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit darstellt. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH , IV R75/00 in BB 2003, 886).

S. 12Anmerkung: Dass ein gewerblicher Grundstückshändler seine Tätigkeit einstellen kann, ist unumstritten. Im vorliegenden Fall hatte die Gesellschaft nur ein Gebäude errichtet, welches gewerblich abverkauft werden sollte. Nach Schwierigkeiten mit dem Abverkauf beschloss die Gesellschaft Mitte 1986 die Tätigkeit aufzugeben und das Gebäude in das Privatvermögen zu überführen. Tatsächlich fand sich dann Anfang 1987 doch ein Käufer. Die Gesellschaft versuchte damit den gesamten Veräußerungsvorgang in die Aufgabe einzubeziehen. Wenn aber im Zuge der Aufgabe auch einzelne Grundstücke verkauft werden, dann sind die Gewinne noch als Teil des laufenden Gewinnes zu behandeln. Damit steht für diesen Gewinn keine Tarifbegünstigung, wie...

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