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Grundstückshandel bei Einbringung
Grundstückshandel bei Einbringung (§ 23 EStG)
Die Einbringung eines Grundstückes in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Übernahme der grundstückbezogenen Verbindlichkeiten kann eine Grundstücksveräußerung im Sinne der Rechtsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel sein (BFH , X R 51/98 in BB 2003, 826).
Anmerkung: Durch die Rechtsprechung zählt auch die Einbringung als ein entgeltlicher Tauschvorgang zu den Grundstücksverkäufen im Sinne der Dreiobjektgrenze. Damit kann sich ein StPfl. nicht dem Grundstückshandel entziehen, wenn er seine Grundstücke in eine GmbH einbringt und dann aus der GmbH „herausverkauft". Allerdings ist für Österreich nicht starr auf die Dreiobjektgrenze allein abzustellen (vgl. Rz. 5443 EStR 2000).