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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite K 10

Dienstwohnungen und Sachbezug

Dienstwohnungen und Sachbezug (§ 15 EStG)

Dienstwohnungen sind grundsätzlich mit dem ortsüblichen Mittelpreis nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten. Werden Wohnungen in einem dem MRG und den Beschränkungen des Wohnhaus-Wiederaufbau-Gesetzes unterliegenden Gebäude auch an fremde Mieter (von insgesamt 198 Wohnungen werden 40 fremd vermietet) auf Grund der zwingenden Mietzinsbeschränkungen zu einem unter den Sachbezugswerten liegenden Mietzins vermietet, dann kann für die Dienstwohnungen keine höhere Miete angesetzt werden ().

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