Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei bei Architekt
Liebhaberei bei Architekt (§ 2 EStG)
Wenn ein Architekt für seine Entwürfe keine Honorarzahlungen vereinbart und auch keine Honorare geltend macht, dann kann er aus seiner Tätigkeit keinen Totalgewinn erzielen; damit ist Liebhaberei anzunehmen (BFH , IV R 60/01 in BB 2003, 938).