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SWK 22, 30. Juli 2003, Seite 9

Liebhaberei bei Architekt

Liebhaberei bei Architekt (§ 2 EStG)

Wenn ein Architekt für seine Entwürfe keine Honorarzahlungen vereinbart und auch keine Honorare geltend macht, dann kann er aus seiner Tätigkeit keinen Totalgewinn erzielen; damit ist Liebhaberei anzunehmen (BFH , IV R 60/01 in BB 2003, 938).

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