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ÖBA 3, März 2016, Seite 201

Zur Schenkung von Kleinbetragssparbüchern

Thomas Wolkerstorfer

Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, ob die für die Schenkung verlangte „wirkliche Übergabe“ eines nicht auf Namen lautenden Kleinbetragssparbuchs jedenfalls auch – zusätzlich zur körperlichen Übergabe der Sparurkunde – die Bekanntgabe des Losungsworts erfordert.

The following article investigates the question whether the „real transmission“ for the purpose of the donation of a small amount savings bank book that is not issued on the name of the depositor also requires – in addition to the physical transmission of the savings bank book – the announcement of the password.

Stichwörter: Inhaberpapier, Losungswort, Rektapapier, Schenkung, Sparbuch, Sparurkunde, Wertpapier.

JEL-Classification: E 5, K 12, K 22.

1. Zur Rechtsnatur des Sparbuchs

Die in Österreich hA geht von einem weiten Wertpapierbegriff aus, nach welchem es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde handelt, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass zur Geltendmachung des Rechts die Innehabung der Urkunde erforderlich ist. Da gem § 32 Abs 2 BWG Auszahlungen aus einer Sparurkunde nur gegen Vorlage der Sparurkunde geleistet werden dürfen, handelt es sich jedenfalls – unabhängig von der Höhe der Einlage und unabhängig von de...

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