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Eigenverbrauch bei grenzüberschreitendem Leasing
Konsultation gemäß Art. 29 i. V. m. Art. 17 Abs. 7 der 6. EG-RL
In den Schlussanträgen in der Rechtssache C-155/01, Cookies World VertriebsgesmbH i. L. gegen Finanzlandesdirektion für Tirol (siehe SWK-Heft 31/2002, Seite S 803), kommt der Generalanwalt Geelhoed aus mehreren Gründen zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d UStG 1994 (Eigenverbrauch bei Ausgaben im Ausland, die im Inland nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen würden) nicht den Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie entspricht.
Folgt der Europäische Gerichtshof der Argumentation des Generalanwaltes, könnte das weit reichende budgetäre Auswirkungen haben.
Im Verfahren C-155/01 hat der Generalanwalt einen Weg aufgezeigt, wie Österreich für die Zukunft (sollte das genannte Verfahren für Österreich negativ ausgehen) kurzfristig die bestehende Regelung beibehalten kann, nämlich im Wege des Artikels 17 Absatz 7 der 6. EG-Richtlinie.
Gemäß Art. 17 Abs. 7 kann ein Mitgliedstaat aus konjunkturellen Gründen das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen bzw., wenn keine Mehrwertsteuerbelastung stattgefunden hat, in der Weise eine Besteuerung durchführen, dass diese Steuer die Mehrwertsteuer nicht überschreitet, die beim entsprechenden Erwerb zu entrichten wäre.
Nach der derzeitigen Lage kann Österreich allerdings n...