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Novelle der Zahlungsbilanz-Meldeverordnung
Am wurde die Novelle ZABIL 1/2016 im BGBl II Nr 10/2016 kundgemacht. Mit dieser Verordnung wird die bestehende Zahlungsbilanz-Meldeverordnung (ZABIL 1/2013) geändert.
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) muss unter anderem die nationale Zahlungsbilanz sowie weitere Statistiken zur Darstellung von Außenwirtschaftsbeziehungen erstellen und veröffentlichen. Hierfür holt sie entsprechende Auskünfte und Meldungen ein. Die OeNB ist gemäß § 6 Devisengesetz 2004 (DevG 2004) ermächtigt, Details zu den zu liefernden Daten (zB Termine, Form und Gliederung) mittels Verordnung vorzuschreiben.
Die ZABIL 1/2016 ändert die bisherige ZABIL 1/2013 insbesondere in den folgenden Punkten:
Verlängerung der Meldepflicht für Wertpapierdepotmeldungen für inländische Depotführer von sieben auf zehn Bankwerktage;
neue Definition der Monetären Finanzinstitute (MFI): MFI werden auf Einlagen entgegennehmende Unternehmen eingegrenzt;
redaktionelle Änderungen der Verweise auf andere Normen;
geänderte Formblätter im Anhang B.
Die meisten Änderungen der ZABIL 1/2016 treten mit in Kraft.