Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewinnermittlung
• Im Betriebsvermögen, welches für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 maßgeblich ist, dürfen nur solche negative Wirtschaftsgüter Berücksichtigung finden, die mit einer Belastung des Steuerpflichtigen verbunden sind, somit also nicht etwa Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu rechnen ist. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
()