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Maßnahmen gegen Seeling
Die beabsichtigte Reaktion des BMF auf die Entscheidung des EuGH
Das , Seeling, hat Unternehmern den Vorsteuerabzug für den privaten Wohnbedarf gesichert. Die Kommentare zu dieser Entscheidung reichen von „EuGH-Wohnbauprogramm" bis „Eigenheimzulage für Unternehmer"; „Projekt Potemkin" kann man - in Vorahnung von „Unternehmensfassaden" zwecks Vorsteuerabzug - noch hinzufügen. Durch die Kombination der Urteile Lennartz und Seeling hat der EuGH den Grundsatz der Steuerneutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette zum Grundsatz der Zweiklassengesellschaft der Letztverbraucher weiterentwickelt. Der Beitrag behandelt die (beabsichtigte) Reaktion des BMF auf die Entscheidung des EuGH, sprich die weit reichenden Neuerungen im Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2003, das nach dem Willen des BMF zum Großteil ab dem Jahr 2004 in Kraft treten soll.
I. Eigenverbrauch
Der Entwurf sieht eine (teilweise) Anpassung der Besteuerung des Eigenverbrauchs an die Systematik der 6. EG-Richtlinie vor. Eine solche Anpassung wurde im BMF schon längere Zeit erwogen. Seeling war offensichtlich nun der konkrete Anlass, diese durchzuführen.
Im Gegensatz zum UStG 1994 gibt es in der 6. EG-RL als steuerbare Tatbestände nur Lieferu...