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SWK 29, 10. Oktober 2003, Seite 702

Zur steuerlichen Behandlung von Optionsprämien

Die steuerrechtliche Beurteilung von Optionsprämien im außerbetrieblichen Bereich

Manfred Biegler und Heinz Wöber

Bislang ordnete die Finanzverwaltung sog. Stillhalterprämien im Rahmen der Abwicklung von Optionsgeschäften im Bereich des Privatvermögens den Einkünften gem. § 29 Z 3 EStG zu.Demzufolge blieb die vom Stillhalter erhaltene Optionsprämie sowohl bei der Berechnung eines etwaigen Veräußerungsgewinnes als auch eines Veräußerungsverlustes gem. § 30 Abs. 4 EStG unberücksichtigt.Diese Auffassung erfuhr zwar vor dem Hintergrund der Änderungen in § 31 Abs. 1 Z 2 EStG nach dem StReformG 2000 eine Neuinterpretation,Zweifelsfragen blieben jedoch bestehen.

I. Allgemeines

Als „Option" wird das im Rahmen eines besonderen Vertrages (Optionsvertrag) gegen Entgelt (Prämie) eingeräumte Recht bezeichnet, durch einseitige Willenserklärung (Ausübung) innerhalb einer Bindungsfrist ein im Optionsvertrag fest bestimmtes Schuldverhältnis herbeizuführen. Im Zuge der Optionsausübung wird regelmäßig ein Kaufvertrag über die Lieferung des Optionsgegenstandes gegen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Basispreises abgeschlossen. Je nachdem, ob nach Optionsausübung der Optionsberechtigte lieferpflichtig ist oder der Optionsverpflichtete durch Ausübung zur Lieferung verpflichtet wird, spricht man von einem Put oder Call. Der Optionsverpflichtete erhält dabei geg...

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