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Zweifelsfragen zum Immobilien-Investmentfondsgesetz
Reformbedarf kurz nach In-Kraft-Treten?
Mit der Veröffentlichung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmInvFG) im Bundesgesetzblattund dessen In-Kraft-Treten am wurde der Weg für die Einführung eines neuen Veranlagungsproduktes am österreichischen Markt frei. Neben die bislang gebräuchlichen Immobilienaktien, -genussscheine und Beteiligungen an Immobilienpersonengesellschaften tritt der Immobilieninvestmentfonds. Die neue gesetzliche Regelung - einschließlich der steuerlichen Behandlung in- und ausländischer Immobilienfonds - lehnt sich an das Investmentfondsgesetz (InvFG) an. In Verbindung mit der Besteuerung von Kapitaleinkünften nach EStG, der DBA-rechtlichen Zuteilung der Besteuerungsrechte für Einkünfte aus Immobilien und den steuerlichen Bestimmungen des Gesetzes ergeben sich zahlreiche ertragsteuerliche Zweifelsfragen und Widersprüche, die sowohl in- als auch ausländische Immobilieninvestmentfonds betreffen.
I. Ausländischer Immobilienfonds
Als ausländischer Immobilienfonds gilt nunmehr ungeachtet der Rechtsform jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien (§ 14 Kapitalmarktgesetz), die nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung im Sinne des ImmInvFG errich...