Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AfA bei vermieteten Gebäuden (§ 8 EStG)
AfA bei vermieteten Gebäuden (§ 8 EStG)
§ 8 Abs. 1 EStG stellt in einer Art von Pauschalbetrachtung auf die tatsächliche objektive Verwendung eines Betriebsgebäudes ab. Die Sonderformen der Absetzung für Abnutzung nach § 8 EStG lassen eine Bedachtnahme auf die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten S. K 14eines Gebäudes nicht erkennen. Der materielle Verschleiß, also die technische Abnutzung, tritt unabhängig davon ein, ob der StPfl. das Gebäude selbst für eigene betriebliche Zwecke nutzt oder wie beim Einkaufszentrum die Nutzung anderen Gewerbetreibenden überlässt. Damit steht auch bei der Vermietung im Rahmen eines Gewerbebetriebes die AfA mit nunmehr 3 % zu ().