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SWK 29, 10. Oktober 2003, Seite T 187
Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2003
Wesentliche Änderungen im EStG und UStG geplant
VON DR. GERHARD KOHLER
Nach dem vor kurzem verschickten Entwurf zum AbgÄG 2003 (Ende der Begutachtungsfrist: ) plant die Finanzverwaltung überfallsartig einige gravierende Änderungen, die weder eine Steuerentlastung noch eine Vereinfachung beim Unternehmer bewirken. Denn gerade die Änderungen bei der Eigenverbrauchsbesteuerung sowie bei der Korrektur des Vorsteuerabzuges können enorme Belastungen mit sich bringen. Alleine die Aufbewahrungsfrist von 22 Jahren bei Unterlagen im Zusammenhang mit Gebäuden wird dazu führen, dass jeder kleine Vermieter ein eigenes Arbeitszimmer nur zum Aufbewahren der Unterlagen benötigt. Die teilweise zwingend vorgesehene Einreichung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg bringt zwar eine Verwaltungsvereinfachung, wird aber den Unternehmer bzw. Steuerberater durch zusätzliches Ausfüllen von Kennblättern etc. zusätzlich belasten. Außerdem ist zu befürchten, dass zu Beginn im System ähnliche „Kinderkrankheiten" wie bei Einführung der elektronischen UVAs auftreten. Im Folgenden sind die wesentlichen geplanten Änderungen aufgelistet.
1. Artikel I: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
• Die Übermittlung der Steuererklärungen 2003 und Folgejahre hat elektronisch zu erfolgen. Ist...