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ÖBA 7, Juli 2021, Seite 496

Klauselentscheidung zu Online-Webtrader-Bedingungen

https://doi.org/10.47782/oeba202107049601

§§ 864a, 879 ABGB; § 6, 14, 28 KSchG; § 9, 22 VKrG; § 58, 63 WAG 2018

Klauselentscheidung zu Online-Web-trader-Bedingungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kl ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verband. Die Bekl ist eine Investmentgesellschaft mit einer Lizenz in den Niederlanden, die ihre Online-Broker-Dienstleistungen in 19 Staaten, darunter auch in Österr, in DE und in der Schweiz anbietet. Zu diesem Zweck betreibt sie ua die Website „d … .at“ und stellt einen Online-Webtrader zur Verfügung, über den ihre Kunden Finanzprodukte, wie Wertpapiere oder Fondsanteile, erwerben können. Sowohl die Website der Bekl als auch der Online-Webtrader sind in dt Sprache gehalten.

Verbraucherleitbild:

2.2 Die Bekl wendet dagegen ein, dass das BerG von einem unzutreffenden Verbraucherleitbild ausgegangen sei. Maßgebend sei nicht das Verständnis des Durchschnittsösterreichers, sondern vielmehr jenes eines für die jeweilige Vertragsart typischen Durchschnittskunden. Im Anlassfall komme es daher auf das Verständnis eines typischen privaten Wertpapierinvestors an, bei dem ein deutlich höherer Grad an Information, Aufmerksamkeit und Verständnis vorlieg...

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