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SWK 17, 16. Juni 2003, Seite 472

Seeling und die Folgen

EuGH macht Wohnen für Unternehmer günstiger

Robert Pernegger

Mit seiner Entscheidung vom , Rs. C-269/00 Seeling, hat der EuGH die unechte Steuerbefreiung für den Verwendungseigenverbrauch von Gebäuden für richtlinienwidrig erklärt. Es braucht sicherlich keine allzu ausgeprägten mathematischen Fähigkeiten, um zu erkennen, dass bezüglich der Wohnkosten Unternehmer gegenüber Nichtunternehmern aufgrund dieser EuGH-Judikatur immense Vorteile haben werden. Bei der Errichtung eines Privathauses ist vom Bauherrn der volle Bruttopreis zu zahlen. Wird dagegen das Gebäude von einem Bauherrn, der - wenn auch nur kleine Teile - unternehmerisch nutzt, errichtet, wirkt sich nur der Nettobetrag aus. Die nachfolgende Eigenverbrauchsbesteuerung mit 20 % ist da leicht zu verschmerzen. Selbst bei einem Zinsniveau wie dem aktuellen ergibt sich eine große Kostendifferenz. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den einzelnen Auswirkungen dieser Entscheidung.

1. Mögliche Maßnahmen des Gesetzgebers

Welche legistischen Maßnahmen als Reaktion auf die Entscheidung des EuGH getroffen werden, ist noch nicht bekannt. Allerdings kann mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Steuerbefreiung für den Verwendungseigenverbrauch von Grundstücken bes...

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