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SWK 34, 1. Dezember 2003, Seite 90

Aufhebungsbescheid

Wird ein Bescheid des Finanzamtes aus mehreren Gründen von der Oberbehörde gemäß § 299 BAO aufgehoben, so entspricht ein Aufhebungsbescheid dem Gesetz, wenn er sich auch nur in einem Aufhebungsgrund als zutreffend erweist. Eine Bindungswirkung der Begründung eines Aufhebungsbescheides besteht für das Finanzamt im weiteren Verfahren nicht. - (§ 299 BAO), (Abweisung)

(, 0183)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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