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Gewinnermittlung: Bilanzstichtag
• In der Bilanz sind nur solche Ereignisse zu berücksichtigen, die bereits eingetreten sind. Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, können nicht berücksichtigt werden. Konkret erkennbare Risken und Wertminderungen sind bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zwingend zu berücksichtigen, sie müssen jedoch ihre Ursache vor dem Bilanzstichtag gehabt haben. - (§ 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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