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SWK 34, 1. Dezember 2003, Seite 833

Das Verfahren vor dem VwGH nach einer Berufungsentscheidung des UFS in Abgabensachen

Die Parteistellung des Abgabepflichtigen und des Finanzamtes sowie die Rolle des UFS

Reinhold Beiser

Beim Verwaltungsgerichtshof sind die ersten Beschwerden gegen Abgabenbescheide des UFS anhängig. Die Parteistellung des Abgabepflichtigen und des Finanzamtes im Verfahren vor dem VwGH wird ebenso geklärt wie die Rolle des UFS.

I. Fallkonstellationen

Strittig sind Bundesabgaben (= Streitgegenstand).

1. Amtsbeschwerde

Der UFS hat in einer Abgabensache der Berufung des Steuerpflichtigen stattgegeben. Das Finanzamt erhebt als Abgabenbehörde erster Instanz eine Amtsbeschwerde nach § 292 BAO.

2. Beschwerde des Steuerpflichtigen

Der UFS hat die Berufung des Steuerpflichtigen abgewiesen. Der Steuerpflichtige bringt dagegen eine Beschwerde ein (Art. 131 B-VG; § 28 VwGG).

3. Amtsbeschwerde und Beschwerde des Steuerpflichtigen

Der UFS hat der Berufung teilweise stattgegeben. Dagegen bringen das Finanzamt und der Steuerpflichtige eine Beschwerde mit gegensätzlicher Zielsetzung ein: Das Finanzamt möchte letztlich die volle Abweisung der Berufung erreichen, der Steuerpflichtige hingegen eine volle Stattgabe.

II. Die Parteien vor dem VwGH

§ 21 VwGG definiert die Parteien im Verfahren vor dem VwGH:

„(1) Parteien im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof sind der Beschwerdeführer, die belangte Behörde, bei Beschwerden gegen eine...

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