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FX-Kreditvertrag: Zur Europarechtskonformität des „Trennungsmodells“
https://doi.org/10.47782/oeba202302014801
§§ 879, 907b, 983 ABGB; Art 5, 6 Klausel-RL.
Lässt ein FX-Kreditnehmer den Kreditbetrag in Euro statt in FX auszahlen, tritt zum Kreditvertrag ein (entgeltlicher) Geldwechselvertrag hinzu („Trennungsmodell“). Wäre dieser Geldwechselvertrag unwirksam, fiele der FX-Kreditvertrag nicht automatisch weg, sondern der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann – nicht notwendigerweise beim Kreditgeber – selbst beschaffen. Aus der bisherigen Rsp des EuGH ergibt sich nicht, dass dieses vom OGH in stRsp angewendete „Trennungsmodell“ unzulässig ist. Vielmehr lässt sich aus der bisherigen Rsp (implizit) ableiten, dass auch der EuGH von einer Durchführbarkeit eines FX-Kreditvertrags ohne Umrechnungsklauseln ausgeht.
Aus der Begründung:
[1] Die Kl haben als Verbraucher am bei der Bekl einen Fremdwährungskredit aufgenommen. Im schriftlichen Kreditvertrag heißt es auszugsweise:
„1. Kreditbetrag:
Die (Bekl) stellt Ihnen einen FX-Kredit in CHF mit der Möglichkeit zum Zeitpunkt einer jeden Tranchenfälligkeit in JY (wobei die Umrechnung über den Euro erfolgt) und Euro zu tauschen, auf Roll-over-Basis...