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ÖBA 2, Februar 2023, Seite 147

Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung

Art 17, 18 EuGVVO.

Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO steht nur dann zur Verfügung, wenn das Verfahren einen Vertrag zum Gegenstand hat, der unmittelbar zwischen Verbraucher und Unternehmer zustande kam. Ist ein Leasinggeber Vertragspartner des Unternehmers (hier: des Fahrzeughändlers), kann sich der Verbraucher bei seiner Klage gegen den Unternehmer nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen.

Aus der Begründung:

[1] Die Bekl ist eine gewerbliche Fahrzeughändlerin, die im Internet auf der Homepage www.autoscout24.at potentiellen Autokäufern auch aus Ö die Möglichkeit bietet, Neu- und Gebrauchtwagen zu erwerben. Der Erstkl stieß über die Homepage auf das Unternehmen der Bekl und ihre Website, auf der sie ein Gebrauchtfahrzeug um € 65.990 zum Kauf anbot. Nach telefonischem Kontakt besichtigten die Kl das Fahrzeug am Firmensitz der Bekl, dort einigte man sich auf einen Kaufpreis von € 65.000. Weil die Kl nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügten, nahmen sie ein (Finanzierungs-)Leasing in Anspruch,S. 148 wobei sie an das Leasingunternehmen € 31.900 an Kaution und iÜ monatliche Leasingraten zu leisten hatten.

[2] Die Kl begehren von der Be...

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