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ÖBA 2, Februar 2023, Seite 145

Causa „Commerzialbank“: Keine Amtshaftung für Fehlverhalten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde

https://doi.org/10.47782/oeba202302014501

§§ 1293, 1311 ABGB; § 16 APAG.

Der Schutzzweck von § 16 Abs 1 S 2 APAG erstreckt sich nicht auf Vermögensschäden einzelner Gläubiger des geprüften Unternehmens.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die FMA untersagte der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG („Bank“) am die weitere Vornahme von Bankgeschäften. IdF wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Untreue gegen Verantwortliche der Bank eingeleitet und das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet.

[2] Die Kl begehrt von der Republik im Wege der Amtshaftung den Ersatz jenes Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, dass sie aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank einen Forderungsausfall iH ihres zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bankguthabens abzgl einer Zahlung aus der gesetzlichen Einlagensicherung erlitten habe. Hilfsweise erhob sie ein Feststellungsbegehren.

[3] Die Bekl sei als Rechtsträgerin der FMA, der OeNB, der Abschlussprüferaufsichtsbehörde („APAB“), des BMF sowie von Organen der StA den ihr obliegenden Aufgaben iZm der Kontrolle des Geschäftsbetriebs der Bank sowie der strafrechtlichen ...

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