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SWK 25, 1. September 2003, Seite 615

VfGH/VwGH: Keine Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Unwiderlegbare Typisierung in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG ist verfassungskonform

Peter Pülzl

Das Pendlerpauschale ist verfassungskonform (VfGH); eine verfassungskonforme Interpretation als widerlegbare Typisierung scheitert am klaren Wortlaut der Bestimmung (VwGH).

1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin machte eine ihrer Ansicht nach bestehende unsachliche Behandlung der Fernpendler (bei denen durch die pauschalierten Beträge gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG die tatsächlich anfallenden Kosten weitgehend nicht abgedeckt würden) und eine unzulässige Differenzierung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern bei der Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend.

2. Die höchstgerichtlichen Standpunkte

Die Behandlung der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Verfassungsbeschwerde wurde durch den VfGH unter Hinweis auf seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Pauschalierungen (z. B. VfSlg. 9.119/1981, 9.624/1983, 10.135/1984, 11.615/1988) und zur Zulässigkeit der unterschiedlichen Behandlung von selbstständigen und unselbstständigen Einkommen (z. B. VfSlg. 7.957/1976, 8.487/1977, 10.424/1984) abgelehnt.

In der antragsgemäß an den VwGH abgetretenen Beschwerde befand dieser die von der Beschwerdeführerin angestrebte verfassungskonforme Interpretation des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG dahin gehend, dass die Pa...

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