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Causa „Commerzialbank“: Zum zeitlichen Anwendungsbereich von § 3 FMABG
https://doi.org/10.47782/oeba202302014401
§ 5 ABGB; § 3 FMABG.
Die Bestimmung des § 3 Abs 1 S 2 FMABG erfasst in zeitlicher Hinsicht alle Sachverhalte, in denen der Schaden nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung eingetreten ist.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die FMA untersagte der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG („Bank“) am die weitere Vornahme von Bankgeschäften. IdF wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Untreue gegen Verantwortliche der Bank eingeleitet und das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet.
[2] Die Kl begehrt von der bekl Republik im Wege der Amtshaftung den Ersatz jenes Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, dass sie aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bank einen Forderungsausfall in Höhe ihres zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bankguthabens abzgl einer Zahlung aus der gesetzlichen Einlagensicherung erlitten habe. Hilfsweise erhebt sie ein Feststellungsbegehren.
[3] Die Bekl sei als Rechtsträgerin der FMA, der OeNB, des Amts der Bgld LReg als „Revisionsstelle“ sowie von Organen der StA den ihr obliegenden Aufgaben iZm der Kontrolle ...