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Kritik an der jüngsten VwGH-Judikatur zur Erwerbsunfähigkeit i. S. d. § 37 EStG
Meinungsstand und Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit und Verböserungsverbot nach § 117 BAO
Mit Erk. vom (Zl. 2002/13/0003) wiederholte der VwGH seine bereits am (Zl. 98/13/0104) geäußerte, in der Literatur heftig kritisierte Ansicht, wonach der Begriff der „Erwerbsunfähigkeit" i. S. d. § 37 EStG dahin gehend zu interpretieren ist, dass die diesbezügliche Halbsatzbegünstigung nur bei 100%iger Erwerbsunfähigkeit zusteht.
1. Aussagen des VwGH
Bei dem VwGH-Erk. vom (Zl. 2002/13/0003) handelt es sich um das zweite Erk. zur Begriffsauslegung der „Erwerbsunfähigkeit". Bei den dem ersten diesbezüglichen VwGH-Erk. vom (Zl. 98/13/0104) zugrunde liegenden Fragen ging es u. a. darum, ob für die Auslegung des Begriffes „Erwerbsunfähigkeit" gem. § 37 Abs. 5 EStG das Sozialversicherungsrecht herangezogen werden könnte. Entsprechend der Ansicht der Literatur und abweichend von der Meinung des BMF entschied der VwGH zutreffend, dass für den Bereich des Steuerrechts zwecks Vermeidung einer unterschiedlichen Behandlung der Abgabepflichtigen je nach ihrem Alter der Begriff der Erwerbsunfähigkeit einheitlich verstanden werden muss, weshalb ein Abstellen auf das Sozialversicherungsrecht nicht möglich ist. Auch bestätigte der VwGH, dass der Begriff in §§ 24 Abs. 6 und 37 Abs. 5 EStG ident auszulegen ist. Weiters verlangte der Gerichtshof für die ...