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Das Kontenregister im Verlassenschaftsverfahren
Seit der Einführung des österreichischen Kontenregisters können Bankverbindungen wie Girokonten oder Sparbücher von zur Auskunft berechtigten Personen gesammelt abgefragt werden. Es besteht jedoch keine Klarheit darüber, ob nach dem Tod eines Bankkunden auch der ruhenden Verlassenschaft oder dem Gerichtskommissär dieses Auskunftsrecht zusteht. Der Beitrag ebnet den Weg für ein effizienteres Verlassenschaftsverfahren, indem Gründe für die Bejahung der jeweiligen Auskunftsansprüche sowie deren Rechtsgrundlagen erläutert werden.
https://doi.org/10.47782/oeba202302011501
Since the introduction of the Austrian account register, entitled persons can call up bank client’s bank accounts such as current accounts or savings books. Currently, however, there is no clarity as to whether the “ruhende Verlassenschaft” or the court commissioner is also entitled to this right of information after the death of a bank client. The article paves the way for more efficient proceedings by justifying the affirmation of their right to information and outlining the respective legal basis.
Stichwörter: Gerichtskommissär, Kontenregister, ruhende Verlassenschaft, Todesfallaufnahme, Verfahrensbeschleunigung, Verla...