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SWK 12, 20. April 2002, Seite 26

Geschäftsführer: Haftung

Ein Geschäftsführer, der trotz Kenntnis der schlechten wirtschaftlichen Lage der GmbH die Ausstellung von Eilnachrichtverzichtserklärungen veranlasst und alle künftigen Forderungen an die Hausbank im Rahmen einer Mantelzession als Besicherung eines Kredites abgetreten hat, kann sich daher nicht darauf berufen, er sei zu Unrecht als Haftender für Abgabenschulden in Anspruch genommen worden. Denn gerade durch sein Verhalten hat er Einbringungsmaßnahmen bei der GmbH verhindert. - (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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