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SWK 12, 20. April 2002, Seite S 386

Rückzahlung der Getränkesteuer

Auswirkungen des EuGH-Verfahrens in der Rechtssache Marks & Spencer

Ernst Grafenhofer

Die unendliche Geschichte der EG-widrig einbehaltenen Getränkesteuerzahlungen bekommt durch die Schlussanträge des Generalanwaltes in der Rechtssache C-62/00 Marks & Spencer wieder eine neue Wendung. Wenn der EuGH den Ausführungen des Generalanwaltes in diesem Verfahren folgt, so erhöhen sich die Chancen, dass die Unternehmen, die rechtzeitig vor Ergehen des Getränkesteuer-Urteils des EuGH einen Rechtsbehelf eingelegt haben, die Rückzahlung der EG-widrig entrichteten Getränkesteuer erreichen können.

1. EuGH zur Rückzahlung von EG-widrig einbehaltenen Abgaben

Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobene Abgaben zu erstatten. Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung auf dem Gebiet der Erstattung zu Unrecht erhobener nationaler Abgaben sind die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten. Dabei dürfen freilich diese Bedingungen nicht ungünstiger sein als die...

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