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SWK 12, 20. April 2002, Seite 361

Kinderbetreuungsgeld und Progressionsvorbehalt

Beabsichtigte Nebenwirkung eines Politzuckerls?

Gunter Mayr und Peter Pülzl

Mit der Novelle BGBl. I Nr. 103/2001 zum EStG 1988 wurde § 3 Abs. 1. Z 5 lit. c EStG um den Passus „weiters das Kinderbetreuungsgeld" ergänzt. Die damit verbundene Einbeziehung des Kinderbetreuungsgeldes in das Hochrechnungsverfahren nach § 3 Abs. 2 EStG ist legistisch zu hinterfragen und angesichts der politischen Anpreisung der neuen Geldleistung provokant; unliebsame Überraschungen bei der Veranlagung scheinen vorprogrammiert.

1. Rechtslage und Hintergrund

Gemäß § 3 Abs. 2 EStG lösen bestimmte steuerfrei gestellte Bezüge für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes eine Hochrechnung der im restlichen Kalenderjahr bezogenen laufenden betrieblichen Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 leg. cit.) und der zum laufenden Tarif zu versteuernden nicht selbständigen Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 4) aus. Die sich ergebende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde (Vollbesteuerung der Transferleistungen als Obergrenze). Zweck des Hochrechnungsverfahrens ist es, Steuersatzvorteile zu verhindern, wenn steuerpflichtige Einkünfte und die vom Gesetz genannten steuerfreien Leistungen während des Kalenderjahres abwechselnd bezogen werden (zur geschichtlichen Entwicklung siehe Fuchs in Hofstät...

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