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FMA-Verordnungsentwurf mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) geändert wird veröffentlicht
Mit dem gegenständlichen Verordnungsentwurf nimmt die FMA Anpassungen der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) unter Berücksichtigung der folgenden regulatorischen Neuerungen auf europäischer Ebene vor:
Anpassung der Meldungen zum Vergütungswesen an die neuen EBA-Leitlinien:
–Leitlinien zum Vergleich der Vergütungspraktiken, zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle und zu genehmigten höheren Quoten gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06) und
–S. 98Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2022/08).
Anpassung der Meldungen zu Zinsänderungsrisiken im Bankbuch an das Unionsrecht:
–Leitlinien auf der Grundlage von Art. 84 Abs. 6 der Richtlinie 2013/36/EU zur Spezifizierung von Kriterien zur Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung der Risiken, die sich aus potenziellen Zinsänderungen ergeben, sowie der Bewertung und Überwachung des Creditspreadrisikos der Anlagebuchaktivitäten von Instituten (EBA/GL/2022/14));
einzelne Erleichterungen und Bereinigungen der VERA-V, vor allem durch die Beseitigung von Redundanzen, die Rechtsbereinigung zur Meldung von Zinsrisik...