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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 48

Gesellschafter-Geschäftsführer: DB

Selbst dann, wenn ein Steuerpflichtiger für seine Tätigkeit als Arbeitnehmer höhere Bezüge erhalten hat als in seiner jetzigen Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer, ändert dies nichts an der DB-Pflicht seiner Geschäftsführerbezüge. - (§ 41 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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