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ÖBA 2, Februar 2023, Seite 79

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202302007901

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V

Seit gilt die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) der FMA, mit der den Banken Kreditnehmer-basierte Vergabequoten bei privaten Wohnimmobilienfinanzierungen vorgegeben werden:

  • eine maximale Beleihungsquote i. H. v. 90% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 20%,

  • eine maximale Schuldendienstquote i. H. v. 40% mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 10% und

  • eine maximale Laufzeit i. H. v. 35 Jahren mit einem Ausnahmekontingent i. H. v. 5%.

Die Bundessparte hat sich auch nach Inkrafttreten mehrfach an FMA, OeNB und den Vorsitzenden des FMSG gewandt, um auf die drängendsten Anliegen im Zusammenhang mit der KIM-V hinzuweisen und sofortigen Korrekturbedarf eingemahnt. Auch wurden Anträge in den Wirtschaftsparlamenten der Wirtschaftskammern eingebracht und von Entscheidungsträgern Änderungen eingefordert. Auch Bundesminister Brunner hat eine Evaluierung der KIM-V gefordert und dies auch in einem Schreiben an die Vorstände der FMA urgiert.

Die KIM-V dämpft den Preisauftrieb kaum, behindert aber den Eigentumserwerb für breite Bevölkerungsschichten insb. Jungfamilien bzw. -partnerschaften. Die für die...

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