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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 46

Mietverhältnis: Fremdüblichkeit

Bringt der Steuerpflichtige selbst vor, dass ein fremder Mieter das Mietverhältnis in der mit seinem Sohn geschlossenen Form nicht eingegangen wäre, bestätigt dies die fehlende Fremdüblichkeit. - (§ 2 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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