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Bewertung: Fachgutachten Nr. 74
• Der Verwaltungsgerichtshof hat die im „Fachgutachten Nr. 74" angewandte Bewertungsmethode ausdrücklich als wissenschaftlich anerkannt; Sachverhalte, die sich erst nach demS. R 46 Bewertungsstichtag ereignet haben, können zur Berechnung eines Wertes zu diesem Tag grundsätzlich nicht herangezogen werden. - (§ 65 BewG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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