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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 581

Körperschaft- und umsatzsteuerliche Behandlung von begünstigten Vereinen

Neues Vereinsgesetz seit 1. 7. 2002 und Vereinsrichtlinien 2001

Norbert Schrottmeyer

Die Neufassung der Vereins-Richtlinienwurde zum Anlass für nachfolgende Ausführungen genommen. Anzumerken ist, dass das neue VereinsG 2002mit in Kraft getreten ist und sich die VereinsR 2001 in der veröffentlichten Form auf die alte Rechtslage beziehen.Der Schwerpunkt dieses Beitrages liegt bei den steuerlichen Aspekten von Vereinen und deren Vo-raussetzungen für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen. Da die Darstellung des gesamten steuerlichen Bereiches den Rahmen sprengen würde, soll im Folgenden die umsatz- und körperschaftsteuerliche Behandlung begünstigter Vereine näher beleuchtet werden.Einleitend werden unter Punkt 1. grundsätzliche gesellschaftsrechtliche Aspekte erläutert.

I. Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Vereine besitzen grundsätzlich Rechtspersönlichkeit. Die Organisation des Vereins wird in den Statuten geregelt. Der Mindestinhalt der Statuten ist im § 3 Abs. 2 VereinsG geregelt. Die Vereinstätigkeit muss auf längere Dauer ausgerichtet sein. Als Mitglieder können sowohl natürliche wie auch juristische Personen beitreten. Die wesentlichsten Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.

Die Bildung des ...

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