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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 576

Zum Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen

Der Durchführungserlass (Entwurf) des Finanzministeriums

Peter Kolacny

Derzeit befindet sich die Regierungsvorlage eines 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002, mit der auch das Umsatzsteuergesetz geändert wird, in parlamentarischer Behandlung. Die Regierungsvorlage wurde am 26. Juni im Finanzausschuss beraten und wird am 10. Juli im Plenum beschlossen (vgl. SKW-Heft 18/2002, Seite T 93). Ziel der Änderungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer ist es in erster Linie, Betrugsfälle in der Baubranche zu verhindern (siehe Erläuterungen zur Regierungsvorlage; vgl. auch die „Die Presse" vom 10. 4. „Milliarden-Betrug mit inszenierten Pleiten in der Baubranche"; Finanzminister sagt Abgabenbetrug durch Firmen den Kampf an, SWK-Heft 14/15/2002, Seite T 75).

Auch in Deutschland wurden Maßnahmen zur Sicherung der Steueransprüche bei Bauleistungen gesetzt. Dies erfolgte u. a. durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, mit dem eine Abzugssteuer für Bauleistungen eingeführt wurde (vgl. ÖStZ 2002, 107). Ähnliche Überlegungen wurden zunächst auch in Österreich angestellt (Finanz sieht Rot bei Schwarzarbeit am Bau, SWK-Heft 7/2002, Seite T 29).

Das Wesentliche der umsatzsteuerrechtlichen Regelung im 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 ist der Übergang der Steuerschuld bei Bau...

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