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Währungsgewinne bei Auslandsdividenden
Währungsgewinne bei Auslandsdividenden (§ 10 KStG)
Schüttet eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach einem DBA steuerfrei sind, so sind die daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstehen. Dies ist der Zeitpunkt des Entstehens der Dividendenforderung. Währungsgewinne oder -verluste, die erst nachher entstehen, sind auf die Verwaltung der Dividendenforderung zurückzuführen und damit normal steuerpflichtig (BFH , I R 3/01 in BB 2002, 1026).