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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 12

Währungsgewinne bei Auslandsdividenden

Währungsgewinne bei Auslandsdividenden (§ 10 KStG)

Schüttet eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach einem DBA steuerfrei sind, so sind die daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstehen. Dies ist der Zeitpunkt des Entstehens der Dividendenforderung. Währungsgewinne oder -verluste, die erst nachher entstehen, sind auf die Verwaltung der Dividendenforderung zurückzuführen und damit normal steuerpflichtig (BFH , I R 3/01 in BB 2002, 1026).

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