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Steuerabzug, keine Haftung bei Zweifel an Gewinnerzielungsabsicht
Steuerabzug, keine Haftung bei Zweifel an Gewinnerzielungsabsicht (§ 99 EStG)
Die Haftung setzt voraus, dass die Leistungen zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften des Gläubigers führen. Ob eine Tätigkeit der steuerlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich Liebhaberei dient, muss bei beschränkt StPfl. nach denselbenS. K 12 Kriterien wie bei unbeschränkt StPfl. beurteilt werden. Dabei ist nicht allein auf die inländische, sondern auf die gesamte Tätigkeit abzustellen. Die fehlende Gewinnerzielungsabsicht ist kein im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal und daher nicht außer Ansatz zu lassen (BFH , I R 14/01 in BB 2002, 815 f.).