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Beteiligungshandel, Venture Capital, Private Equity
Beteiligungshandel, Venture Capital, Private Equity (§ 23 EStG)
Planmäßige betriebswirtschaftliche Maßnahmen der Geschäftsorganisation zur Wertsteigerung von GmbHs mit anschließendem Verkauf begründen bei GmbHs selbst dann einen gewerblichen Beteiligungshandel, wenn die Maßnahmen vom Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer ergriffen werden. Die Gründung von 11 GmbHs oder der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, die Ausstattung der Gesellschaften mit entsprechenden Genehmigungen (Güterfernverkehr) und die anschließende Veräußerung ist jedenfalls gewerblich (BFH , X R 55/97 in BB 2002, 870).