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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite 11

Schadenersatz nach Autounfall

Schadenersatz nach Autounfall (§ 4 Abs. 1 EStG)

Wird nach einem Autounfall einem Architekten Schadenersatz für die unfallbedingten Mehrkosten eines behindertengerechten Hausumbaues zugesprochen, dann stellt dieser Schadenersatz in Höhe des Anteiles der betrieblichen Nutzung des Gebäudes eine Betriebseinnahme dar. Die Verzugszinsen stellen jedenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Desgleichen ist der Verdienstentgang nach § 32 Z 1 EStG zu besteuern ().

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