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SWK 20, 15. Juli 2002, Seite T 124

Nochmals: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben

Ing. Mag. Rudolf Korbuly, Leiter der Finanzbuchhaltung eines österreichischen Maschinenbauunternehmens und selbständiger Unternehmensberater, schreibt uns:

„Endlich kommt ein Ur-Fossilstein ins Rollen. Ab Jänner 2003 sollen alle Personalabgaben von einer Stelle überprüft werden. Lohnsteuer, Krankenkasse, Kommunalsteuer, U-Bahnsteuer werden an einem Termin, von einer Person, aus den gleichen Basisunterlagen heraus überprüft. Das bedeutet aber, dass nunmehr der Krankenkassenprüfer das Lohnsteuerrecht, die Kommunalsteuer und die U-Bahnsteuer beherrschen muss, der Finanzbeamte muss sich auch im Sozialrecht auskennen. Einzig der Gemeindesekretär muss Sozialrecht und Lohnsteuerrecht nicht beherrschen, da seine Bereiche von Krankenkasse bzw. Finanzamt mit geprüft werden.

Endlich tritt die Situation ein, dass nicht nur die Dienstgeber Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht gleichzeitig beherrschen müssen, sondern auch die öffentliche Hand über ihren Spezialwissensrand hinaus in die benachbarte Materie blicken muss.

Mit diesem Meilenstein der Verwaltung sind wir schon einen großen Schritt dahin, dass alle Abgaben an eine Stelle abgeführt werden und diese dann die Verteilung an Krankenkasse, ...

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