Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 6, Juni 2016, Seite 467

Zur Prospektkausalität

§§ 1293, 1295 ABGB; § 11 KMG; § 26 InvFG 1993; § 502 ZPO

Die natürliche Prospektkausalität ist eine nicht revisible Tatsachenfrage.

Aus der Begründung:

4.2 […] Auf mögliche Unterschiede zwischen dem Prospekt zum Primeo-Fonds und demjenigen zum Herald-Fonds (vgl dazu 5 Ob 26/14f; 9 Ob 63/14a) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, weil der Verwalter der klagenden Partei nach den Feststellungen der Vorinstanzen den Primeo-Prospekt genau las, die darin enthaltenen, nach der zitierten Rsp des OGH ausreichenden Hinweise auf die Gefahr ihn jedoch nicht von der Investition in den Primeo-Fonds abhielten. Den Herald-Prospekt untersuchte der Verwalter nach den Feststellungen der Vorinstanzen va auf relevante Unterschiede zum Primeo-Prospekt. Wenn bei dieser Sachlage das Berufungsgericht im Rahmen der – dem nicht der Überprüfung durch den OGH unterliegenden Tatsachenbereich zuzuordnenden – Prüfung der Kausalität der behaupteten Verletzung von Aufklärungspflichten (vgl dazu 9 Ob 219/00x; 7 Ob 77/10i; 5 Ob 208/13v; RS0014795) davon ausging, dass der unzureichende Inhalt des Herald-Prospekts für den Schaden der klagenden Partei nicht kausal war, weil der Verwalter der Klägerin in den Herald-Fonds auch ...

Daten werden geladen...