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Nochmals: Änderungen im Neugründungs-Förderungsgesetz
Wilhelm Winzer, Steuerreferent der Wirtschaftskammer Oberösterreich, übermittelt uns zu dem in SWK-Heft 18/2002, Seite S 520 abgedruckten Beitrag folgende Klarstellung:
„Im Zuge des Konjunkturbelebungsgesetzes 2002 wurde unter dem Titel ‚Betriebs-übertragung' ein neuer § 5 a in das NEUFÖG eingearbeitet.
Im Abs. 2 ist für die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Betrieben oder Teilbetrieben eine Befreiungsbestimmung für die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer vorgesehen.
Die Bestimmung lautet: ‚2. Die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung im Sinne der Z 1 und 2 in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wird nicht erhoben, soweit der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert Euro 75.000,- nicht übersteigt.'
In dem im Heft 18 der SWK Seite S 520 ff. veröffentlichten Aufsatz zu den NEUFÖG-Änderungen wird im Zusammenhang mit dieser Bestimmung von der Verfasserin die Meinung vertreten, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes offen sei, ob es sich bei dieser Bestimmung um einen Freibetrag oder um eine Freigrenze handelt. Eine diesbezügliche Klarstellung wäre einem Erlass vorbehalten.
S. T 124Anlässlich der Klärung dieses Sachverhalts mit dem zuständigen Sachbearbeit...