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Pensionsabfindungen
• Pensionsabfindungen i. S. d. § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 liegen nur dann vor, wenn sie in Abgeltung eines - auf Renten lautenden - bereits entstandenen Anspruches geleistet werden. - (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988), (Abweisung)
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