Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 2002, Seite 37

Berufungsfrist: Verlängerung

Gemäß § 245 Abs. 3 BAO kann die Berufungsfrist verlängert werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, bewirkt auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, die Verlängerung der Berufungsfrist. - (§ 245 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0202)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...