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Berufungsfrist: Verlängerung
• Gemäß § 245 Abs. 3 BAO kann die Berufungsfrist verlängert werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, bewirkt auch ein Bescheid, mit dem - rechtswidrig - einem nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Fristverlängerungsansuchen entsprochen wird, die Verlängerung der Berufungsfrist. - (§ 245 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0202)